Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 10 U 64/00
Mieterin wusste lange vor Unfall um fehlerhaften Zustand ihrer Wohnungstreppe
Der Fall roch auf den ersten Blick förmlich nach Schadenersatz und
Schmerzensgeld: Eine Mieterin war auf einer Treppe innerhalb ihrer
zweigeschossigen Wohnung gestürzt und hatte sich dabei erhebliche
Verletzungen zugezogen. Wie ein Sachverständiger später herausfand, lag
dies am Zustand der Treppe, der nicht der Bauordnung entsprach. Die
Konstruktion wies unter anderem unterschiedliche Trittbreiten auf, was
eigentlich aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vorkommen sollte.
Deswegen forderte die Mieterin in einem Zivilprozess vom Eigentümer
knapp 40.000 Euro Schmerzensgeld und die Begleichung ihres materiellen
Schadens. Wie der LBS-Infodienst Recht und Steuern mitteilt, hatte sie
jedoch mit ihrer Klage keinen Erfolg. Die Begründung des Gerichts: Die
Frau habe vor dem Unfall schon zweieinhalb Jahre lang in der Wohnung
gelebt, den Zustand der Treppe gekannt und ihn niemals gerügt – auch
dann nicht, als es zwischenzeitlich zu einem Wechsel der Eigentümer
gekommen war. Wer eine Gefahrenstelle über einen solchen Zeitraum
ignoriere, der handle grob fahrlässig und verliere seine ursprünglich
vorhandenen vertraglichen Mängelrechte. Vollkommen anders hätte es
ausgesehen, wenn sich die Mieterin zuvor schon einmal über die nicht
fachgerechte Treppe beschwert hätte.
Quelle:
LBS Infodienst Recht & Steuern
Baurechtsurteile.de Beitrag 391