Umfang der Haftung für eine angeblich fehlerhafte Planung einer Heizungsanlage in mehreren Doppelhäusern - Verletzung der Beratungspflichten oder Überwachungspflichten aus einem Architektenvertrag oder aus einer Sachwalterhaftung - Konkludente Beauftragung eines Architekten als Sachwalter mit der Planung der Wärmeversorgungstechnik sowie Brauchwassertechnik und Raumlufttechnik
Rechtsgrundlagen:
Art. 229 § 5 Abs. 1 EGBGB
§ 133 BGB
§ 157 BGB
§ 278 BGB
§ 631 BGB
§ 635 BGB
§ 15 Abs. 2 HOAI
Gericht:
OLG Karlsruhe
Datum:
20.12.2006
Aktenzeichen:
7 U 176/06
Entscheidungsform:
Urteil
Vorinstanz:
LG Karlsruhe - 23.06.2006 - AZ: 3 O 122/05
Amtlicher Leitsatz:
1. In der Verwendung der von einem Sonderplaner erstellten Ausschreibungsunterlagen kann grundsätzlich keine Erklärung des Architekten gegenüber dem Bauherrn des Inhalts gesehen werden, dass er die Verantwortung für das fremd erstellte Leistungsverzeichnis und die zugrunde liegende Planung übernehme.
2. Die mit dem Stichwort "Sachwalterhaftung" bezeichnete Einstandspflicht eines Architekten lässt sich nicht allgemein festlegen. Die damit beschriebenen Pflichten eines Architekten sind vielmehr konkret im jeweiligen Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der Person des Bauherrn zu bestimmen.
Baurechtsurteile.de Nr.727
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